Ad-hoc-Mitteilungen
Nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung - MMVO) müssen lnlandsemittenten von Finanzinstrumenten lnsiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen.
Zweck der Ad-hoc-Publizitätspflicht ist die Gewährleistung einer vollständigen und ordnungsgemäßen Markttransparenz, die eine Voraussetzung dafür ist, dass alle Wirtschaftsakteure an integrierten Finanzmärkten teilnehmen können, und von wesentlicher Bedeutung, um lnsidergeschaften und der lrreführung von Anlegern vorzubeugen.
Directors' Dealings
Nach Art. 19 MAR sind Directors der
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Stimmrechtsmitteilungen
Wir bitten Aktionäre, die verpflichtet sind, der Dr. Ing. h.c. F.
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Presseinformationen
Als geschätzter Partner an unserem gemeinsamen Erfolg sollen Sie die Gelegenheit haben, als Erster zu erfahren, was sich in unserem Unternehmen tut. Die folgenden Artikel und Nachrichten bieten einen umfassenden Überblick über die jüngsten Entwicklungen, die unsere Geschäfts- und Wachstumsstrategien beeinflussen.
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