Nach Art. 19 MAR sind Directors der Porsche AG dazu verpflichtet, Geschäfte mit Aktien der Porsche AG und sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, sowie Emissionszertifikaten zu melden, sobald die Gesamtsumme dieser Geschäfte einen Beitrag von 20.000 Euro pro Kalenderjahr überschreitet. Die Meldepflicht obliegt auch natürlichen und juristischen Personen, die in enger Beziehung zu o.g. Personenkreis stehen. Dabei sind Geschäfte einer jeden Person einzeln zu betrachten.
Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft veröffentlicht diese Meldungen – wie auch die übrigen Pflichtmitteilungen – über die EQS Group AG.